Bekanntmachung Räum- und Streupflicht während des Winters
Bekanntmachung Räum- und Streupflicht im Winter
Markt Bad Neualbenreuth, den 18.11.2024
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung Festsetzung der Realsteuerhebesätze
Bekanntmachung Festsetzung der Realsteuerhebesätze
Markt Bad Neualbenreuth, den 15.11.2024
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte durch die IKom Stiftland
Der Zweckverband IKom Stiftland ruft unter Berücksichtigung der im offiziellen Förderaufruf genannten Bedingungen und vorbehaltlich der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets für das Jahr 2025 auf.
Der offizielle Förderaufruf ist hier abrufbar. Weitere Informationen zum Regionalbudget finden Sie auch auf der Homepage der IKom Stiftland: http://www.ikomstiftland.de/regionalbudget.
Die IKom Stiftland freut sich auf Ihre Projektideen
Markt Bad Neualbenreuth, den 14.11.2024
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung Volkstrauertag 2024
Markt Bad Neualbenreuth, den 11.11.2024
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Terminbestimmung Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Terminbestimmung Zwangsvollstreckung Einfamilienhaus Bad Neualbenreuth
Markt Bad Neualbenreuth, den 16.10.2024
Bekanntmachung zur Grüngutanlieferung
Bekanntmachung Gebührensatzung pflanzliche Abfälle
Markt Bad Neualbenreuth, den 20.09.2024
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung Beförderung der Schul- und Kindergartenkinder
Bekanntmachung der Schulbuszeiten
Markt Bad Neualbenreuth, 06.09.2024
FUNDBüro
Markt Bad Neualbenreuth, 28.08.2024
Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft
Markt Bad Neualbenreuth, den 12.06.2024
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung Verpachtung Dorfweiher Schachten
Hier können Sie die aktuelle Bekanntmachung einsehen.
Markt Bad Neualbenreuth, den 04.04.2024
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung zur Hundesteuer
Hier können Sie die Bekanntmachung zur Hundesteuer einsehen.
Markt Bad Neualbenreuth, den 04.03.2024
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Ankündigungen: Ortsbegehungen durch das Wasserwirtschaftsamt
Bekanntmachung Grundsteuer 2024
Hier können Sie die Bekanntmachung einsehen.
Markt Bad Neualbenreuth, den 08.01.2024
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung Abfuhrtermine 2024
Hier können Sie die Abfuhrtermine 2024 einsehen.
Markt Bad Neualbenreuth, den 29.12.2023
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Wohnberatungsangebot im Landkreis Tirschenreuth
Hier finden Sie alle Informationen.
Markt Bad Neualbenreuth, 05.10.2021
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
FlurNatur - Förderung von Struktur- und Landschaftselementen
Markt Bad Neualbenreuth, 03.03.2020
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Übersicht Flüchtlings- und Integrationsberatung im Landkreis
„Hier können Sie die Bekanntmachung einsehen“
Markt Bad Neualbenreuth, 19.12.2019
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Asyl- & Migrationsberatungsstellen im Landkreis
Kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung
Kommunales Förderprogramm des Marktes Neualbenreuth zur Durchführung privater Maßnahmen zur Fassaden- und Umfeldgestaltung im Rahmen der Städtebauförderung Neualbenreuth
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 das o. a. Förderprogramm nach einer Änderung als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes vom 18.11.1993 bildet das Fördergebiet. In die Förderung einbezogen sind alle privaten baulichen Maßnahmen, die im Sanierungsgebiet I und II liegen und den Zielen der Sanierung entsprechen.
Die Satzung liegt in der Gemeindeverwaltung im Rathaus in Neualbenreuth, Marktplatz 5, auf Dauer auf und kann dort während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
Markt Neualbenreuth, 11.05.2018
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Übertragung von Aufgaben des Standesamtes Neualbenreuth an das Standesamt Waldsassen
Übertragung von Aufgaben des Standesamtes zum 01.07.2016
Die Marktgemeinde Neualbenreuth macht bekannt, dass auf Grund der Beschlüsse des Gemeinderates Neualbenreuth vom 25.02.2016 und des Stadtrates der Stadt Waldsassen vom 17.03.2016 die Aufgaben des Standesamtes Neualbenreuth in vollem Umfang zum 01.07.2016 auf das Standesamt Waldsassen übertragen werden (sog. „große Übertragung“ gemäß Art. 2 Abs. 2 AGPStG).
Die Befugnisse des zum Eheschließungsstandesbeamten bestellten Bürgermeisters des Marktes Neualbenreuth zur Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften bleibt von der Übertragung unberührt.
Nähere Einzelheiten wurden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Diese liegt zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung im Rathaus in Neualbenreuth, Marktplatz 5, auf.
Markt Neualbenreuth, den 30.06.2016
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
Merkblatt Wegbefestigung nicht-öffentlicher Feld- und Waldwegebau
Merkblatt für den umweltgerechten Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau zur Wegeinstandsetzung und zur Wegebefestigung
HAFTUNGSFREISTELLUNG FÜR GRUNDEIGENTÜMER
Haftungsfreistellung für Grundeigentümer von gemeindlichen Fußwegen, Rad- und Wanderwegen, Langlaufloipen und sonstige öffentlich genutzte Flächen durch den Markt Neualbenreuth
Der Markt Neualbenreuth ist in der kommunalen Haftpflichtversicherung mit dem Einschluss der pauschalen Vertragshaftung versichert. Der Markt Neualbenreuth stellt alle Grundeigentümer im Gemeindegebiet von der gesetzlichen Haftung (zivilrechtlich) frei, auf deren Grund sich gemeindliche Fußwege, Rad- und Wanderwege, Langlaufloipen, sonstige öffentlich genutzte Flächen (Wartebereich von Bushaltestellen, Parkplätzen usw.) befinden.
Markt Neualbenreuth, den 12.05.2015
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister
ABGABE VON FUNDTIEREN
Vollzug des Fundrechts;
Abgabe von Fundtieren
Gemäß §§ 90a, 967 Halbsatz 1 BGB in Verbindung mit §§ 2, 5, Abs. 1 Fund-verordnung (FundV) sind die Gemeinden verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren. Die Tiere müssen gemäß § 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) ordnungsgemäß untergebracht und betreut werden. Die Verpflichtung der Gemeinde, die Aufwendungen für die Unterbringung und Betreuung der Tiere zu tragen, ist nur auf Fundtiere im engeren Sinn, also verlorene, besitzlose Tiere beschränkt. Dagegen erstreckt sich die Verpflichtung der Gemeinde nicht auf herrenlose Tiere.
Zur Sicherstellung der Verpflichtung beauftragt der Markt Neualbenreuth aufgrund des Beschlusses des Marktrates vom 27.11.2014 den Tierschutzverein Wunsiedel-Marktredwitz und Umgebung e.V. mit der Unterbringung und Betreuung von Tieren im Tierheim Wunsiedel/ Breitenbrunn, die in unserem Gemeindebereich aufgefunden werden.
Fundtiere sind daher ab sofort im Tierheim Wunsiedel/Breitenbrunn,Am Luxbach 40a, 95632 Wundsiedel, Tel. 09232/ 2299, abzugeben.
Markt Neualbenreuth, den 11.12.2014
gez. Klaus Meyer
Erster Bürgermeister